• Magnus Pomm am 09.09.2014  

    Hallo Herr Wandelt,

     

    die Neuregelung des Widerrufsrechtes (13.6.2014) macht es insbesondere für den Handel mit digitalen Gütern ( Downloads) unerlässlich, dem Kunden per Opt-In-Checkbox ein Einverständnis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechtes abzuverlangen.

     

    Beispiel:

    Ich stimme der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich

    zu. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der

    Ausführung des Vertrages erlischt.

     

    Die Abfrage darf nicht mit anderen Texten, wie z.B der Akzeptanz der AGB oder die

    Bestätigung der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung verknüpft werden.

     

    Bedeutet, nach dem neuen Recht, kann jeder Kauf von Downloads in Pixtacy rechtmäßig widerrufen und eine Rückzahlung der Summe verlangt werden, obwohl der Kunde die Bilder erhalten hat.

     

    Ich bitte Sie dringend im Sinne aller Nutzer Ihrer Software hier Abhilfe zu schaffen!!

    Ein Whitepaper des Händlerbund zu dem Thema habe ich ihnen angehangen.

     

    Viele Grüße, Magnus Pomm

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    Martin Wandelt am 09.09.2014  

    Vielen Dank für den Hinweis und das Whitepaper. Ich werde zügig ein Update veröffentlichen, das der geänderten Rechtslage Rechnung trägt.

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