• Arthur Pauli am 22.02.2018  

    Wie erstelle ich mit Pixtacy eine korrekte Preisberechnung bei einem Kunden im Ausland ?

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    Martin Wandelt am 02.03.2018  

    Sie müssen unter "Einstellungen > Mehrwertsteuer" das Land auswählen, in dem Ihre Firma ihren Sitz hat. Pixtacy blendet dann auf der Seite "Kasse" ein Feld ein, in den Geschäftskunden Ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer eintragen können, und berechnet die Mehrwertsteuer entsprechend den geltenden Regeln.

  • Arthur Pauli am 02.03.2018  

    Seit der neuen EU-Umsatzsteuerregelung für elektronisch erbrachte Leistungen ist es offenbar komplizierter geworden. Zusätzlichn soll noch nach Privatkunden und Geschäftkunden unterschieden werden..Sebastian Kühn hat dazu eine ausführliche, allerdings reichlich komplizierte Darstellung veröffentlicht (https://wirelesslife.de/umsatzsteuer-digitale-leistungen/).
    Danach muß der Kunde, der auf seinem Rechner im Ausland meine Datei herunterlädt, die in seinem Land geltende Mehrwertsteuer abführen, und in der Rechnung sollte ein Zusatz stehen wie etwa “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”. ..
    Wie kommt Pixtacy durch diesen "Dschungel"?

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    Martin Wandelt am 05.03.2018  

    Solange es um den Verkauf von Bilddateien geht (nicht um Prints), kann man Pixtacy als Mini-One-Stop-Shop betreiben. Damit gilt dann unabhängig vom Sitz des Kunden immer der inländische Mehrwertsteuersatz, und es gibt nur eine zuständige Stelle: das Bundeszentralamt für Steuern.

  • Ralf-Udo Thiele am 02.04.2018  

    Hallo Herr Wandel,

    die Antwort ist leider so nicht richtig um nicht zu sagen falsch.

    Mini One Stop Shop kann nur genommen werden wenn:
    1. Der Shopbetreiber seinen Sitz in der EU hat z.B. Deutschland
    2. Der Shopbetreiber in Deutschland USt berechtigt ist, er also eine USt-ID besitzt
    3. Der Käufer in einem anderen EU Land sitzt und eine Privatperson ist.
    Dann muss der Verkäufer die USt des Landes ausweisen, in der der Käufer sitzt, diese muss der Verkäufer in Deutschland (Ort des Unternehmens) abführen.

    Für Unternehmen im EU Ausland gilt dies nicht, da es sich hierbei um eine innergemeinschaftliche Leistung handelt und die USt nicht ausgewiesen wird. Auch hier gilt nur wenn der Verkäufer USt berechtigt ist.

    Für Kleinunternehmer gibt es ein anderes Verfahren. Hier gilt man sollte sich gut überlegen ob man seine Dienstleistung im Ausland anbieten möchte. Kosten - Nutzen.

    Bitte hierbei am besten einen Steuerberater hinzuziehen. Oben abgegebene Angaben können auch Fehler enthalten und sind nicht rechtlich verbindlich.

  • Matthias am 18.04.2018  

    Dann verstehe ich die aussage falsch:

    Seit dem 1. Januar 2015 liegt der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

    Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung dieser Leistungen nicht mehr wie vor dem 01. Januar 2015 in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist, sondern am Verbrauchsort.


    Zitat aus obigem Link:

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    Martin Wandelt am 20.04.2018  

    @Ralf-Udo Thiele: Der Mini-One-Stop-Shop gilt nur unter bestimmten Bedingungen, das ist korrekt. Diese Bedingungen sind auf der Seite, die ich verlinkt habe, genau beschrieben.

    @Matthias: Die zitierte Aussage ist grundsätzlich richtig, aber es gibt eben die besagte Ausnahme in Form des Mini-One-Stop-Shop, der die Umsetzung für bestimmte Fälle erleichtert.

  • Ralf-Udo Thiele am 21.04.2018  

    Hallo Herr Wandel,

    man muss zwei Dinge unterscheiden, den Shop und die Steuerlicheabwicklung.

    Es spielt keine Rolle ob der das Mini Shop -Verfahren anwendet oder als "normales" Unternehmen mit einer USt-ID die USt immer abführt. Die USt des Landes, wenn an eine Privatperson im Ausland verkauft wird muss vom Shop ausgewiesen werden. Damit sind sie gefordert als Programmierer.

    Das Mini Shop verfahren erlaubt es dem Kleinunternehmer (in Deutschland) diesen Status zu behalten kann aber so die Steuern für andere Mitgliedsstaaten abführen (die er abführen muss nicht kann). Würde es diese Möglichkeit nicht geben müsste er wie jedes andere Unternehmen die USt immer abführen.

    Es gilt nicht nicht der Steuersatz des Landes des Kleinunternehmers.

    Dis ist auch so in den beiden Links, auf die sie verweisen, beschrieben.

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    Martin Wandelt am 23.04.2018  

    Stimmt, da unterlag ich wohl einem Irrtum. Wenn ich es richtig sehe, müsste Pixtacy also die Möglichkeit bieten, für jedes EU-Land die aktuell gültigen Mehrwertsteuersätze zu hinterlegen, müsste dann jeden Besucher zuerst fragen, in welchem Land er seinen Sitz hat und ob er gewerblicher oder privater Kunde ist, und dann die Preise bzw. Umsatzsteuerbeträge auf den Webseiten und in den Bestellbestätigungen entsprechend anpassen. Habe ich noch etwas vergessen ... ?

  • Matthias am 23.04.2018  

    Was ich für sehr sinnvoll halten würde:
    Preise Netto für die Produkte verwalten und dann die Steuer automatisch drauf rechnen.
    Sonst muss man seine Preise für jedes Land getrennt pflegen.

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    MTH am 23.04.2018  

    Na viel Spaß - das wäre dann ja ein weiterer Punkt, der an Daten von einem Kunden abgefragt und ggf. gespeichert wird. Bitte nach Möglichkeit so umsetzen, dass die Abfrage für diejenigen, für die das nicht relevant ist, nicht erforderlich ist :-D (ich für meinen Teil biete vorerst nur noch für den Kauf innerhalb von DE an).

  • Arthur Pauli am 23.04.2018  

    "... müsste dann jeden Besucher zuerst fragen, in welchem Land er seinen Sitz hat und ob er gewerblicher oder privater Kunde ist..." * Das macht Pixtacy doch bereits teilweise: Beim Eintrag zu einer Bestellung fragt Pixtacy nach der USt-ID . Gibt der Kunde keine USt-ID an, zeigt er. dass er privat kauft. Ist eine USt-ID eingegeben, handelt es sich um einen gewerblichene Käufer.
    Die Nationalität könnte Pixtacy a) aus der Anschrift oder b) aus den ersten beiden Buchstaben der USt-IDnr. ermitteln.

  • Ralf-Udo Thiele am 23.04.2018  

    Es werden mehrere Unterscheidungen benötigt
    Deutschland, EU, alle anderen
    gewerblich oder privat (UST-ID oder keine)
    Verkauf an privat EU - Ja/Nein (vom Shopbetreiber zu entscheiden - ich würde ein nein setzen wollen)
    Falls ja - Welches EU Land? - Rechnet vom Nettopreis die USt.

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    MTH am 23.04.2018  

    Prinzipell alles schon richtig, aber es geht ja nicht nur um die korrekte Berechnung beim Checkout, sondern auch schon um die korrektre Preisanzeige, wenn man sich nur das jeweilige Produkt im Shop ansieht - also ohne dass es im Warenkorb liegt...

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    Martin Wandelt am 27.04.2018  

    Stimmt, wenn man es ganz richtig machen wollte, müsste man jeden Besucher schon beim ersten Seitenaufruf fragen, aus welchem Land er kommt und ob er privater oder gewerblicher Kunde ist. Vielleicht sollte ich eine eigene "internationale" Pixtacy-Version anbieten, die dies alles abdeckt ... ?

  • Matthias am 27.04.2018  

    Naja, verständlich, dass dies mehr Aufwand macht, aber ein Onlineshop sollte das schon können.
    Zumindest wäre es wohl ein Thema für Version 5.0, oder die Kunden müssen sich zukünftig registrieren, aber das wird Umsatzeinbußen bedeuten.

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    MTH am 27.04.2018  

    Wäre schon schön, wenn Pixtacy das nur abfragt, wenn es auch wirklich notwendig ist. Für diejenigen unter uns - ja z.B. mich - die nur im eigenen Land verkaufen, ist die Abfrage des Landes nicht erforderlich. Aber wie machen das denn die großen Firmen? Läuft da alles mit Geo-tracking??? Wenn ich bei Amazon nicht eingeloggt bin, bekomme ich doch auch nur einen Preis angezeigt... Ich bin echt überfragt wie das praktisch aussehen kann...

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    MTH am 01.05.2018  

    Ich stolpere grade noch einmal über diesen Punkt. Sowohl Dawand als auch Amazon bieten - wenn man nicht eingeloggt ist - im Footer der Webseite nicht nur die Möglichkeit an, dass man die Sprache auswählt, sondern auch das Land. Wir könnten das also vielleicht auch neben die Sprachauswahl als Dropdown einfügen. Und dann die Preise in Abhängigkeit von dieser Auswahl anzeigen lassen.

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    Martin Wandelt am 07.05.2018  

    Da dieses ganze Thema jetzt mehr und mehr zu einer Feature-Diskussion geworden ist, verschiebe ich sie jetzt mal in das Forum "Wünsche und Ideen".

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    MTH am 22.09.2019  

    Hallo Herr Wandelt,
    wie ist denn hier Stand der Dinge? Die Gesetzeslage hat sich noch einmal etwas verändert. Für kleine Unternehmen gibt es eine Ausnahmeregelung (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/MiniOneStopShop/minionestopshop_node.html#js-toc-entry7). Aber weder die noch die oben beschriebene Standardvorgehensweise kann Pixtacy aktuell abbilden. Ist hier eine Lösung in Sicht?
    Danke + Grüße

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    Martin Wandelt am 25.09.2019  

    Wie schon weiter oben festgestellt, ist der Mini-One-Stop-Shop keine wirkliche Lösung für das Problem. Wenn's ganz sauber sein soll, muss es die Möglichkeit geben, unterschiedliche MwSt.-Sätze für einzelne Länder zu hinterlegen, aus denen der Besucher dann eines wählen kann. Mich würde interessieren, wie hoch (bei den hier Beteiligten) die Dringlichkeit für diese Lösung ist ... ?

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    MTH am 26.09.2019  

    Ich kann meinen Shop aktuell nicht für das Ausland öffnen, da wir nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ist für mich nicht nur ein geringerer Verkauf, sondern auch ein Risiko, dass mich Veranstalter nicht buchen, weil ich nicht an alle Teilnehmer verkaufen kann. Und die Wahl des MwSt-Satzes alleine ist ja auch nicht die Lösung. Man muss auch unterscheiden zwischen Privat und gewerblich. Und das nicht nur für eingeloggte User, sondern auch für Gastbestellungen

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    MTH am 26.09.2019  

    Umgekehrt würde mir Pixtacy 5 irgendwie noch mehr unter den Nägeln brennen :-)

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