• Thomas Hautmann am 12.02.2018  

    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht zu 100% sicher, was die Newsletter Eintragung betrifft. Aber soviel ich weiß (so handhabe ich es auch auf meiner Website) erfordert die Newslettereintragung das Double Opt In Verfahren, um datenschutzkonform zu gehen.

    Im Bestellprozess hat man bei Pixtacy ja die Möglichkeit die Aufnahme in einen Newsletterverteiler zu beantragen. Diese Beantragung dürfte aber erst 100%ig aktiv werden, wenn der Kunde eine Bestätigungsemail erhält und dort seine Eintragung nochmals bestätigt. Soviel meine Tests ergeben haben, ist das bei Pixtacy nicht der Fall. Oder wird diese ggf. rechtlich ausgehebelt, da wir von einem "Bestandskunden" sprechen?

    Wäre auch ein interessantes Thema, was man bei Bedarf fixen könnte.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Tom

  • avatar

    MTH am 12.02.2018  

    Das Double-Opt-In muss definitiv auch bei Bestandskunden angewandt werden.

  • Thomas Hautmann am 12.02.2018  

    Dann denke ich gibt es hier etwas zu fixen - erst recht mit Hinblick auf die DSVO ab Ende Mai diesen Jahres.

  • avatar

    Martin Wandelt am 23.02.2018  

    Das Double-opt-in-Verfahren soll sicherstellen, dass niemand die E-Mail-Adressen anderer Leute einfach so auf einen Verteiler setzen kann. Im Rahmen eines Bestell- oder Registrierungsvorgangs, in dem ja noch viele andere persönliche Daten abgefragt werden, ist das meines Wissens nicht erforderlich und wird nach meinen Erfahrungen mit anderen Onlineshops auch nirgends praktiziert. Kennt jemand eine Quelle, in der das anders beschrieben wird?

    Was auf jeden Fall gilt, ist, dass auch Bestandskunden explizit in den Newsletterversand einwilligen müssen. Ein entsprechendes Ankreuzfeld darf also nicht bereits beim Laden einer Seite standardmäßig angekreuzt sein.

  • Um eine Antwort zu diesem Beitrag zu schreiben, müssen Sie sich einloggen.