• Christian Riedel am 06.01.2013  

    Hallo,

    Laut deutscher Rechtssprechung sollte der Kunde ja auch bei der Bestellung den Widerruf lesen und bestätigen.
    Wäre es möglich dies wie die AGBs bei der Bestellung vom Kunden bestätigen zu lassen?

    Ist dies machbar, würde mich freuen wenn es gehen würde.

    Gruß
    Christian

  • Thomas Stolz am 06.01.2013  

    Sollten in einem klienen Fenster zum Durchscrollen zu sehen sein.

  • Christian Riedel am 06.01.2013  

    Mir würde es schon reichen wenn ich eben neue Punkte hinzufügen könnte, wenn diese vom Gesetzgeber verlangt werden.
    Auch im aktuellen Aufbau.

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    MTH am 05.01.2015  

    Fände ich auch superwichtig. Ist eine gesetzliche Vorgabe und einfach den Text vor dem AGB-Kästchen um den Widerruf zu ergänzen, reicht eigentlich rechtlich nicht aus. Dasselbe gilt übrigens für den Datenschutz. Wir sammeln hier persönliche Daten mit dem Shop. Da muss der User eigentlich auch zustimmen. Man braucht also eigentlich mind. 3 Kästchen zum ankreuzen...

  • Thomas Stolz am 06.01.2015  

    Man sollte sich hier noch mal schlau machen! Soweit ich weis gilt da mit unserem Widerruf nicht! Alle Produkte werden speziell für den Kunden gefertigt und sind deshalb vom Widerruf ausgeschlossen! Sollte jeder in den AGB drin haben.

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    MTH am 06.01.2015  

    Ja und Nein. Die Widerrufsbelehrung MUSS angegeben werden. Tut man das nicht, dann hat der Kunde quasi ein unendliches Widerrufsrecht. Denn die Widerrufsfrist fängt mit dem Zustellen der Widerrufsbelehrung an zu laufen. Und wenn auch der Hinweis mit der Sonderanfertigung fehlt (und der Hinweis in den AGB alleine reicht hierfür nicht), dann kann der Kunde zurückschicken.

    In meinem Post von gestern hatte ich übrigens noch das Häkchen für die Cookies vergessen, die der Kunde auch akzeptieren muss. Das sei hier der Vollständigkeit halber noch mit genannt.

  • Thomas Stolz am 07.01.2015  

    Ok. Dann sollte Martin Wandelt hier nicht auf Abstimmungen warten, sondern, falls die Rechtslage stimmt, schnell umsetzen. Nicht das hier einer drauf kommt und Abmahnungen verschickt. Gruß thomas

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    Martin Wandelt am 09.01.2015  

    Das Thema steht bereits ganz weit oben auf meiner To-Do-Liste ... :-)

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    MTH am 09.01.2015  

    Super! Dankeschön!!!

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    MTH am 31.01.2015  

    Ich stolpere übrigens grade noch darüber, dass die Widerrufsbelehrung eigentlich auch in die automatische Bestellbestätigung mit rein muss. Vielleicht können wir das hier auch noch mit berücksichtigen...

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    MTH am 01.02.2015  

    Und da die Frage aufkam, dass geklärt werden muss, ob wir ein Widerrufsrecht in unserer Branche brauchen:

    §246aEGBGB (http://dejure.org/gesetze/EGBGB/246a.html):

    Der Unternehmer hat den Verbraucher auch zu informieren, wenn

      1. dem Verbraucher nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 7 bis 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Widerrufsrecht nicht zusteht, dass der Verbraucher seine Willenserklärung nicht widerrufen kann, oder
      2. das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, 4 und 6 sowie § 356 Absatz 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzeitig erlöschen kann, über die Umstände, unter denen der Verbraucher ein zunächst bestehendes Widerrufsrecht verliert.

    D.h. selbst wenn man unter bestimmten Voraussetzungen kein Widerrufsrecht einräumen muss, so muss der Käufer dann zumindest hierauf hingewiesen werden...

     

    Fand ich sehr interessant.

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    MTH am 05.02.2015  

    An sich im aktuellen Update gelöst. Ich hätte mir aber gewünscht, dass man im Redaktionsbereich die Texte dazu frei eingeben kann. Ich bin mir nicht sicher, ob die Formulierung "Ich verzichte hiermit auf mein 14tägiges Widerrufsrecht." wirklich rechtlich ok ist und vor allem für alle von uns passt. Denn der Verzicht ist ja nur zulässig, wenn besagter o.g. Paragraph für den Shop zutrifft. Wenn jetzt jemand bspw. Bilderrahmen zu seinen Fotos dazu verkauft, dann kann der Shopbetreiber meines Erachtens (aber ich bin kein Rechtsanwalt...) den Verzicht auf das Widerrufsrecht nicht einfordern bzw. die Abfrage wäre nicht rechtswirksam... Ich denke, das sollte besser jeder für seinen Shop selber entscheiden - oder klassisch "ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen und zur Kenntnis genommen / zugestimmt" oder so....

    Gibt es da noch andere Meinungen zu?

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    Martin Wandelt am 06.02.2015  

    Die neuen Texte lassen sich wie gewohnt über die Pixtacy-Sprachdateien verändern. Wie das genau funktioniert, beschreibt dieser Artikel.

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    MTH am 06.02.2015  

    Und wieder was gelernt. Danke für den Tip - TOP!!!!

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    Andreas Beck am 28.05.2018  

    Wie sieht denn ein Mustertext zur Widerrufsbelehrung bzw -ausschluss aus, der (mindestens) folgende Punkte umfasst:

    * Feindaten-Download
    * Bilderverkauf (Sonderanfertigung)
    * Beiverkauf (Bilderrahmen usw.)

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    MTH am 28.05.2018  

    @Andreas: Also prinzipiell würde ich mich da nicht drauf verlassen, was an Mustertexten in irgendeinem Shop drin steht. Da gibt es gesetzliche Vorgaben. Und an denen würde ich mich orientieren. Was ich aber durchaus überlegenswert fände wäre, dass man je Produktart eine eigene Widerrufsbelehrung hinterlegen kann. Dawanda bietet das bspw. an. Hintergrund: Es gibt ja für die verschiedenen Fälle die unterschiedlichen Vorgaben n Sachen Widerruf. Je nachdem, was man anbietet, kann das Widerrufsrecht von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein. Das deckt Pixtacy definitiv noch nicht ab, da wir nur eine einzige Widerrufsbelehrung hinterlegen können.

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