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    MTH am 12.02.2015  

    Hallo zusammen,

    ein "double opt in" (also man schickt dem Kunden bei Anmeldung zum Newsletter eine Mail, in der er mit einem Link seine Anmeldung gegenbestätigen / verifizieren muss) wäre für den Newsletter denke ich auf jeden Fall wünschenswert.

    Aber ein neues Urteil scheint das sogar auch für die Anmeldebestätigung im Shop zu fordern: http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/8214-achtung-abmahnung-gericht-untersagt-anmeldebestaetigung-fuer-shops.html - Ist denke ich noch zu frisch, um jetzt superschnell reagieren zu MÜSSEN. Aber man sollte das vielleicht im Auge behalten...

    VG Maike

  • Thomas Stolz am 13.02.2015  

    soweit ich jetzt weis ist das bei der REgistrierung eh schon der Fall.

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    MTH am 13.02.2015  

    Ui - stimmt. Sorry! War ich wohl beim Gucken was verpeilt... Bliebe also die Frage in Sachen Newsletter...

  • Thomas Stolz am 14.02.2015  

    Denke das ist Hinfällig, weil Nesletter nur bei Kunden möglich ist. Du kannst ja nur die in den Verteiler aufnehmen die sich vorher Registriert haben UND was bestellt haben. Also sind es Kunden von Dir und keine Wildfremden die dich hier abmahnen werden. Glaube kaum das Dich ein Kunde abmahnen wird.

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