Sie müssen unter "Einstellungen > Mehrwertsteuer" das Land auswählen, in dem Ihre Firma ihren Sitz hat. Pixtacy blendet dann auf der Seite "Kasse" ein Feld ein, in den Geschäftskunden Ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer eintragen können, und berechnet die Mehrwertsteuer entsprechend den geltenden Regeln.
Seit der neuen EU-Umsatzsteuerregelung für elektronisch erbrachte Leistungen ist es offenbar komplizierter geworden. Zusätzlichn soll noch nach Privatkunden und Geschäftkunden unterschieden werden..Sebastian Kühn hat dazu eine ausführliche, allerdings reichlich komplizierte Darstellung veröffentlicht (https://wirelesslife.de/umsatzsteuer-digitale-leistungen/).
Danach muß der Kunde, der auf seinem Rechner im Ausland meine Datei herunterlädt, die in seinem Land geltende Mehrwertsteuer abführen, und in der Rechnung sollte ein Zusatz stehen wie etwa “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers”. ..
Wie kommt Pixtacy durch diesen "Dschungel"?
Solange es um den Verkauf von Bilddateien geht (nicht um Prints), kann man Pixtacy als Mini-One-Stop-Shop betreiben. Damit gilt dann unabhängig vom Sitz des Kunden immer der inländische Mehrwertsteuersatz, und es gibt nur eine zuständige Stelle: das Bundeszentralamt für Steuern.
Hallo Herr Wandel,
die Antwort ist leider so nicht richtig um nicht zu sagen falsch.
Mini One Stop Shop kann nur genommen werden wenn:
1. Der Shopbetreiber seinen Sitz in der EU hat z.B. Deutschland
2. Der Shopbetreiber in Deutschland USt berechtigt ist, er also eine USt-ID besitzt
3. Der Käufer in einem anderen EU Land sitzt und eine Privatperson ist.
Dann muss der Verkäufer die USt des Landes ausweisen, in der der Käufer sitzt, diese muss der Verkäufer in Deutschland (Ort des Unternehmens) abführen.
Für Unternehmen im EU Ausland gilt dies nicht, da es sich hierbei um eine innergemeinschaftliche Leistung handelt und die USt nicht ausgewiesen wird. Auch hier gilt nur wenn der Verkäufer USt berechtigt ist.
Für Kleinunternehmer gibt es ein anderes Verfahren. Hier gilt man sollte sich gut überlegen ob man seine Dienstleistung im Ausland anbieten möchte. Kosten - Nutzen.
Bitte hierbei am besten einen Steuerberater hinzuziehen. Oben abgegebene Angaben können auch Fehler enthalten und sind nicht rechtlich verbindlich.
Dann verstehe ich die aussage falsch:
Seit dem 1. Januar 2015 liegt der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung dieser Leistungen nicht mehr wie vor dem 01. Januar 2015 in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist, sondern am Verbrauchsort.
Zitat aus obigem Link:
@Ralf-Udo Thiele: Der Mini-One-Stop-Shop gilt nur unter bestimmten Bedingungen, das ist korrekt. Diese Bedingungen sind auf der Seite, die ich verlinkt habe, genau beschrieben.
@Matthias: Die zitierte Aussage ist grundsätzlich richtig, aber es gibt eben die besagte Ausnahme in Form des Mini-One-Stop-Shop, der die Umsetzung für bestimmte Fälle erleichtert.
Hallo Herr Wandel,
man muss zwei Dinge unterscheiden, den Shop und die Steuerlicheabwicklung.
Es spielt keine Rolle ob der das Mini Shop -Verfahren anwendet oder als "normales" Unternehmen mit einer USt-ID die USt immer abführt. Die USt des Landes, wenn an eine Privatperson im Ausland verkauft wird muss vom Shop ausgewiesen werden. Damit sind sie gefordert als Programmierer.
Das Mini Shop verfahren erlaubt es dem Kleinunternehmer (in Deutschland) diesen Status zu behalten kann aber so die Steuern für andere Mitgliedsstaaten abführen (die er abführen muss nicht kann). Würde es diese Möglichkeit nicht geben müsste er wie jedes andere Unternehmen die USt immer abführen.
Es gilt nicht nicht der Steuersatz des Landes des Kleinunternehmers.
Dis ist auch so in den beiden Links, auf die sie verweisen, beschrieben.
Stimmt, da unterlag ich wohl einem Irrtum. Wenn ich es richtig sehe, müsste Pixtacy also die Möglichkeit bieten, für jedes EU-Land die aktuell gültigen Mehrwertsteuersätze zu hinterlegen, müsste dann jeden Besucher zuerst fragen, in welchem Land er seinen Sitz hat und ob er gewerblicher oder privater Kunde ist, und dann die Preise bzw. Umsatzsteuerbeträge auf den Webseiten und in den Bestellbestätigungen entsprechend anpassen. Habe ich noch etwas vergessen ... ?
Na viel Spaß - das wäre dann ja ein weiterer Punkt, der an Daten von einem Kunden abgefragt und ggf. gespeichert wird. Bitte nach Möglichkeit so umsetzen, dass die Abfrage für diejenigen, für die das nicht relevant ist, nicht erforderlich ist :-D (ich für meinen Teil biete vorerst nur noch für den Kauf innerhalb von DE an).
"... müsste dann jeden Besucher zuerst fragen, in welchem Land er seinen Sitz hat und ob er gewerblicher oder privater Kunde ist..." * Das macht Pixtacy doch bereits teilweise: Beim Eintrag zu einer Bestellung fragt Pixtacy nach der USt-ID . Gibt der Kunde keine USt-ID an, zeigt er. dass er privat kauft. Ist eine USt-ID eingegeben, handelt es sich um einen gewerblichene Käufer.
Die Nationalität könnte Pixtacy a) aus der Anschrift oder b) aus den ersten beiden Buchstaben der USt-IDnr. ermitteln.
Es werden mehrere Unterscheidungen benötigt
Deutschland, EU, alle anderen
gewerblich oder privat (UST-ID oder keine)
Verkauf an privat EU - Ja/Nein (vom Shopbetreiber zu entscheiden - ich würde ein nein setzen wollen)
Falls ja - Welches EU Land? - Rechnet vom Nettopreis die USt.
Stimmt, wenn man es ganz richtig machen wollte, müsste man jeden Besucher schon beim ersten Seitenaufruf fragen, aus welchem Land er kommt und ob er privater oder gewerblicher Kunde ist. Vielleicht sollte ich eine eigene "internationale" Pixtacy-Version anbieten, die dies alles abdeckt ... ?
Wäre schon schön, wenn Pixtacy das nur abfragt, wenn es auch wirklich notwendig ist. Für diejenigen unter uns - ja z.B. mich - die nur im eigenen Land verkaufen, ist die Abfrage des Landes nicht erforderlich. Aber wie machen das denn die großen Firmen? Läuft da alles mit Geo-tracking??? Wenn ich bei Amazon nicht eingeloggt bin, bekomme ich doch auch nur einen Preis angezeigt... Ich bin echt überfragt wie das praktisch aussehen kann...
Ich stolpere grade noch einmal über diesen Punkt. Sowohl Dawand als auch Amazon bieten - wenn man nicht eingeloggt ist - im Footer der Webseite nicht nur die Möglichkeit an, dass man die Sprache auswählt, sondern auch das Land. Wir könnten das also vielleicht auch neben die Sprachauswahl als Dropdown einfügen. Und dann die Preise in Abhängigkeit von dieser Auswahl anzeigen lassen.
Hallo Herr Wandelt,
wie ist denn hier Stand der Dinge? Die Gesetzeslage hat sich noch einmal etwas verändert. Für kleine Unternehmen gibt es eine Ausnahmeregelung (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/MiniOneStopShop/minionestopshop_node.html#js-toc-entry7). Aber weder die noch die oben beschriebene Standardvorgehensweise kann Pixtacy aktuell abbilden. Ist hier eine Lösung in Sicht?
Danke + Grüße
Wie schon weiter oben festgestellt, ist der Mini-One-Stop-Shop keine wirkliche Lösung für das Problem. Wenn's ganz sauber sein soll, muss es die Möglichkeit geben, unterschiedliche MwSt.-Sätze für einzelne Länder zu hinterlegen, aus denen der Besucher dann eines wählen kann. Mich würde interessieren, wie hoch (bei den hier Beteiligten) die Dringlichkeit für diese Lösung ist ... ?
Ich kann meinen Shop aktuell nicht für das Ausland öffnen, da wir nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ist für mich nicht nur ein geringerer Verkauf, sondern auch ein Risiko, dass mich Veranstalter nicht buchen, weil ich nicht an alle Teilnehmer verkaufen kann. Und die Wahl des MwSt-Satzes alleine ist ja auch nicht die Lösung. Man muss auch unterscheiden zwischen Privat und gewerblich. Und das nicht nur für eingeloggte User, sondern auch für Gastbestellungen