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    Andreas Beck am 06.09.2019  

    Ein Rechtsanwalt hat mich schon wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass mein Pixtacy-Shop nicht abmahnungssicher ist, weil ich die Produktpreise ohne Mehrwertsteuer angebe. Mein Angebot richtet sich eigentlich an Professionals. Da sich aber auch Privatpersonen einloggen können, sei die Angabe "zzgl. Mwst." rechtlich nicht zulässig.

    Die Lösung wäre, alle Preise mit Mehrwertsteuer anzugeben - aber das ist Gewerbekunden gegenüber unüblich, wird häufig übersehen und führt dann zu überhöht erscheinenden Beträgen - sprich zu Umsatzeinbußen.

    Ob Preise mit oder ohne Mehrwertsteuer angezeigt werden, dürfte also nicht global über die Einstellungen erfolgen, sondern müsste vom Kunden abhängig sein. Beispielsweise in dem er bei der Registrierung angibt, ob er Gewerbe- oder Privatkunde ist. Nur so könnte gleichzeitig dem Geschäftsgebrauch und der aktuellen Rechtsprechung Genüge getan werden.

    Für mich habe ich das Problem versucht zu umgehen, indem ich auf der Startseite und im Warenkorb angebe, dass sich der Shop an gewerbliche Kunden richtet. Privatkunden könnten ein Angebot zu gleichen Preisen, aber einschließlich Mehrwertsteuer einholen. Ob das allerdings reicht, dazu gibt es noch kein Grundsatzurteil. Ich hoffe nur, dass dieses nicht eines Tages an meinem Beispiel gefällt wird ;-))

    Der Amtsschimmel wiehert... Und ich habe das Gefühl: Von Jahr zu Jahr lauter.


  • Arthur Pauli am 11.07.2020  

    Es müsste doch meiner Meinung nach möglich sein, dass
    der User beim Klick auf "Bild kaufen" in dem Feld, das die verschiedenen Varianten mit Preisen zeigt, auch die Mehrwertsteuer angezeigt wird. Also den Inhalt der beiden Spalten "Preis" und "MwSt" der Produkte-Tabelle. Damit wäre die gesetzliche Vorschrift erfüllt, dass der Käufer den Preis schon vor dem Ablegen in den Warenkorb erfährt.
    Zitat: "Nach Ansicht des BGH kann sogar vollständig auf die Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Versandkosten auf der Produktübersichtsseite verzichtet werden (Ausnahme: Darstellung der Versandkosten bei Preissuchmaschinen/ Preisvergleichslisten). Notwendige Bedingung ist jedoch, dass die notwendigen Angaben in dem Fall auf einer nachgeordneten Seite (etwa der Produktdetailseite, auf die wiederum ein eindeutiger Link verweist) zu platzieren sind.
    Wichtig: In diesem Fall muss die nachgeordnete Seite jedoch zwingend vor Einleitung des Bestellvorgangs durch den Verbraucher aufgerufen werden. Werden die erforderlichen Informationen dem Verbraucher jedoch erst dann gegeben, wenn er sich bereits zum Erwerb entschlossen und deswegen den Bestellvorgang durch Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb bereits eingeleitet hat, sind die Voraussetzungen des § 1 VI PAngV nicht erfüllt.
    Keinesfalls reicht es aus, die notwendigen Informationen in anderen, über Links erreichbaren Rubriken, wie etwa unter denMenüpunkten "Allgemeine Geschäftsbedingungen" oder "Service" anzugeben."

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