Im Sinne der DSGVO fehlt uns denke ich noch ein Punkt: Die Protokollierung der Checkboxen. Ich halte es für unbedingt sinnvoll, dass mit Übermittlung einer Kontaktanfrage, einer Bestellung, bei der Registrierung und wo auch immer noch eine Checkbox vom Kunden bestätigt werden muss, diese auch protokolliert wird. Ich stelle mir das so vor, dass in der Bestätigungsmail, die wir als Admin beim jeweiligen Vorgang bekommen, dann der Text der Checkbox widerholt wird und ein X für ist angekreuzt worden mit bestätigt wird.
Jetzt kommt bestimmt der Einwand, dass der Kunde ohne Ankreuzen der Checkboxen ja eh nicht weitermachen kann. Aber wichtig ist, dass das jeweils protokolliert wird, was er da angekreuzt hat.
Wie sieht das der Rest?
Ich habe es jetzt bei mir so gelöst:
Seite "Kasse" aufrufen. Auf bearbeiten klicken. Und dann beim Text "Ende" folgenes erfasst:
[X] Ich habe die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelesen und akzeptiere diese.
Dasselbe auch für Datenschutz und Widerruf, wobei der Text der Formulierung entspricht, die ich auch im Bestellablauf verwende. Dahinter ein Link, unter dem die entsprechenden Seiten noch einmal aufgerufen werden können.
Der Text erscheint dann am Ende der Bestellbestätigung, die Kunde und ich zugeschickt bekommen.
Ob das rechtskonform ist und reicht weiß ich nicht. Aber da technisch bedingt keine Bestellung erfasst werden kann, ohne dass die Checkboxen angekreuzt sind, würde auch eine technische Protokollierung ja nichts anderes erfassen.
Wer den Text an anderer Stelle innerhalb der Bestellbestätigung haben möchte, kann auch folgenden Vorschlag von Herrn Wandelt befolgen:
Legen Sie einfach eine Kopie der Datei templates/pixtacy/mails/order.txt an, ergänzen Sie die gewünschten Texte und legen Sie die angepasste Datei im Verzeichnis config/mails ab. Erstellen Sie dieses Verzeichnis, falls es noch nicht existiert. Das gleiche müssten Sie dann auch für die englischsprachige Datei order_en.txt machen.