Hallo Martin,
da hat sich der Gesetzgeber mal wieder was Neues einfallen lassen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0709_Widerrufsbutton.html
bzw. bspw. https://www.versandhandelsrecht.de/2024/03/27/widerrufsbutton/
Noch ist es nur ein Gesetzesentwurf. Mit einer Pflicht vorauss. ab 2026. So oder so ist das aber ein schickes und bequemes Angebot für Kunden, das ich auch ohne gesetzliche Pflicht ganz nice fände. Falls es also mit überschaubarem Aufwand realisierbar ist (dürfte ja an sich "nur" eine Variante vom Kontaktformular sein), dann magst du das vielleicht schon mit einplanen. Ansonsten wäre es als Gedankenstütze gedacht für wenn das Gesetz kommt.
Martin Wandelt vor einem Monat
Aus meiner Sicht ist es bei der Bestellung von Fotoprodukten sinnvoll, die Kunden explizit auf ihr Widerrufsrecht verzichten zu lassen. Ansonsten müsste der Shopbetreiber ja 14 Tage warten, bevor er die bestellten Artikel produziert bzw. die bestellten Daten zusendet. Deshalb bietet Pixtacy die Möglichkeit, einen Widerrufsverzicht in den Bestellvorgang einzubauen (Seite "Kasse" > "Bearbeiten").
Ich habe mir den Gesetzestext nicht im Detail angesehen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man verpflichtet ist, einen Widerrufs-Button bereitzustellen, wenn es in dem Shop keine Möglichkeit gibt, widerrufbare Verträge abzuschließen.
Das Argument verstehe ich schon auch. Aber es wird Shops geben, bei denen der Widerruf nicht ausgeschlossen werden kann.
Bspw. wenn die digitalen Inhalte auf einem Datenträger angeboten werden statt als Download.
Bei nicht-digitalen Produkten darf ebenfalls nur ausgeschlossen werden, wenn es sich um individualisierte Produkte handelt. Das wäre sicherlich der Fall, wenn jemand standardisiert Posterdrucke von seinen Fotos verkauft.
Ich bin allerdings auch nur Laie. Es handelt sich also auch nur um Vermutungen meinerseits und nichts rechtsverbindliches :-D Ist ja aber auch noch lange hin bis zur Einführung. Bin da nur drüber gestolpert und dachte, ich erwähne es mal ;-)